AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) mit integriertem Kursvertrag der Hebamme Katrin Gröger
Stand: 21.01.2026

 

Präambel

Gemäß § 24d S.1 i.V.m. § 24c Nr.1 SGB V hat die Leistungsempfängerin während der Schwangerschaft, bei und nach Entbindung einen Anspruch auf Hebammenhilfe einschließlich der Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge. Die gegenüber der Versicherten nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen erfolgen dem Grunde und dem Umfang nach Maßgabe des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V nebst seinen Anlagen in der jeweils geltenden Fassung Innerhalb des tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungsrahmens, hat die gesetzliche Krankenversicherung die Leistungen der Hebamme zu vergüten.

Sofern hebammenhilfliche Leistungen außerhalb des jeweils gültigen Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V geleistet werden oder die gesetzliche Krankenversicherung aus Gründen, die die Leistungsempfängerin zu vertreten hat, keine Vergütungspflicht trifft, hat die Leistungsempfängerin diese Leistungen privat zu vergüten mit Ausnahme von einzelnen Kursausfällen gem §1 Abs1 Ziffer 2 der Anlage 1.1 des Hebammenhilfevertrages. Für den ersten Fall wird vor Leistungserbringung eine gesonderte Vereinbarung über private Wahlleistungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin getroffen (siehe AGB´s). Im zweiten Fall erhält die Leistungsempfängerin eine Privatrechnung von der Hebamme. Eine Erstattung dieser Vergütung gegenüber der Leistungsempfängerin durch die gesetzliche Krankenversicherung scheidet für beide Fälle grundsätzlich aus.

Unter den vorangestellten Gesichtspunkten treffen die Hebamme und die Leistungsempfängerin folgende Vereinbarung:

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Beratungs-, Behandlungs- und Kursleistungen der Hebamme. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

  2. Die Hebamme arbeitet selbstständig, auf eigene Rechnung und Haftung. Bei medizinisch erforderlichen Maßnahmen wird eine ärztliche oder klinische Behandlung empfohlen.

  3. Die Rechtsbeziehung ist privatrechtlich.

  4. Gesetzlich versicherte Leistungsempfängerinnen haben Anspruch auf Hebammenhilfe gemäß §§24c, 24d, 134a SGB V. Leistungen außerhalb dieses Vertrags oder nicht von der Krankenkasse gedeckt sind privat zu vergüten oder zu ersetzen.

 

§ 2 Leistungen, Vertragsabschluss und Abrechnung

  1. Leistungen erfolgen aufsuchend, nicht-aufsuchend, per Video, als Kurzberatung oder im Rahmen von Kursen.

  2. Kassenleistungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Zusatz- und Wahlleistungen gelten als Selbstzahlerleistungen.

  3. Vertragsabschluss erfolgt mündlich, telefonisch, per E-Mail oder online. Mit Zusendung der Termin- oder Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande.

  4. Private Vergütungs- oder Ersatzpflichten werden auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Hessen in der jeweils gültigen Fassung berechnet. Zahlungsfrist: 10 Werktage. Mahngebühr: 5,00 € je Mahnung.

  5. Kommunikation erfolgt vorwiegend per E-Mail.

  6. Änderungen von personenbezogenen Daten sind unverzüglich mitzuteilen.

  7. Die Versicherte ist verpflichtet, den jeweiligen Leistungserhalt durch ihre Unterschrift auf der Versichertenbestätigung zu bestätigen. Nur quittierte Leistungen können gegenüber der GKV abgerechnet werden. Nicht quittierte Leistungen gelten als schuldhaft versäumt und sind privat zu ersetzen

 

§3 Termine und Absagen

  1. Termine sind verbindlich. Nicht in Anspruch genommene Termine oder Termine, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden privat in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage ist die Hebammenvergütungen, die der Hebamme bei vollständiger Leistung zustehen würden, unabhängig vom Absagegrund.
  2. Die Hebamme kann Termine aus berufs- oder krankheitsbedingten Gründen absagen oder verschieben; eine Vertretung ist möglich aber nicht gewährleistet.

 

§ 4 Kurse

4.1 Anmeldung & Vertragsabschluss

  • Die Ankündigung von Kursen ist freibleibend und unverbindlich.

  • Verbindliche Anmeldung erfolgt grundsätzlich über das Online-Buchungssystem.

  • Der Vertrag kommt verbindlich mit der Anmeldebestätigung per E-Mail zustande.

  • Teilnehmerinnen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

4.2 Kursgebühr, Begleitpersonengebühr & Zahlungen

  • Privat zu zahlende Kursgebühren und Begleitpersonengebühren sind bei Anmeldung zu überweisen.

  • Im Verwendungszweck: Name der Teilnehmerin, ggf. Begleitperson, Kursname und Datum.

  • Die Versicherte ist verpflichtet, den jeweiligen Leistungserhalt durch ihre Unterschrift auf der Versichertenbestätigung zu bestätigen. Nur quittierte Leistungen können gegenüber der GKV abgerechnet werden. Nicht quittierte Leistungen gelten als schuldhaft versäumt und sind privat zu ersetzen.

  • Versicherungsnachweis (Versichertenkarte) ist vor Kursbeginn vorzulegen; falsche Angaben führen zur privaten Abrechnung.

  • Privatleistungen werden nach Gebührenordnung außerhalb der GKV Hessen abgerechnet, mit Steigerungsfaktor 2,2. Zahlungsfrist: 10 Werktage, Mahngebühr: 5 € je Mahnung.

Begleitperson / Partnerstunden

  • Je nach Kursform können einzelne Kursstunden unter Begleitung einer zweiten Person wahrgenommen werden.

  • Sofern diese Leistung in Anspruch genommen wird, stellt die Hebamme eine gesonderte Rechnung aus.

  • Diese Leistung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 134a SGB V) und wird nicht über die Krankenkasse abgerechnet. Eine Erstattung erfolgt regelmäßig nicht; Satzungsleistungen einzelner Krankenkassen bleiben hiervon unberührt.

  • Die bei Anmeldung angegebene Begleitperson erklärt verbindlich, an den vorgesehenen Partnerstunden teilzunehmen.

  • Für diese Leistung wird zwischen Hebamme, Versicherten und anmeldender Person ein Honorar in Höhe der Begleitpersonengebühr (Partnergebühr) vereinbart.

  • Die Rechnung wird auf die Begleitperson ausgestellt und ist innerhalb der Frist zu begleichen. Erstattung bei Nichtteilnahme ist ausgeschlossen.

4.3 Teilnahme ohne Anmeldung

  • Keine Teilnahme ohne Anmeldung; freie Plätze nach Entscheidung der Hebamme.

4.4 Stornierung und versäumte Stunden

  • Rücktritt muss schriftlich erfolgen (E-Mail oder Post).

  • Widerruf/Rücktritt bis 6 Wochen vor Kursbeginn möglich; Bearbeitungsgebühr: 20 €.

  • Bei späterem oder ganz ausbleibendem Widerruf/Rücktritt ist die volle Kursgebühr sowie ggf. die Begleitpersonengebühr zu zahlen, sofern der Platz nicht neu vergeben werden kann.

  • Versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden; keine Erstattung.

  • Schuldhaft versäumte Kursstunden können privat in Rechnung gestellt werden.

  • Kursstunden modular; keine Aufnahme neuer Teilnehmer*innen während laufendem Kurs.

  • Ausfall-, Storno- und Bearbeitungsgebühren richten sich an die anmeldende Person.

  • Stornierungen nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Hebamme.

4.5 Absage, Verlegung und Online-Durchführung

  • Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kurstermine oder komplette Kurse aus Krankheitsgründen oder höherer Gewalt abzusagen oder abzubrechen.

  • Kommt die Mindesteilnahme nicht zustande, kann ein Kurs abgesagt werden.

  • Für ausfallende Stunden werden nach Möglichkeit Ersatztermine angeboten; wird ein Ersatztermin nicht wahrgenommen, verfällt der Anspruch auf diese Kursstunde. Rückerstattung ausgeschlossen.

  • Schadensersatzansprüche bestehen nicht; bereits erbrachte Leistungen können anteilig einbehalten werden.

  • Bei Abbruch durch die Teilnehmerin erfolgt keine anteilige Rückerstattung.

  • Kursort kann innerhalb eines zumutbaren Umkreises verlegt werden.

  • Kurse oder einzelne Kurseinheiten können auf Onlinekurse umgestellt werden.

 

§ 5 Widerrufsrecht

5.1 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Die Hebamme weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme (Katrin Gröger, Weidengasse 6, 61440 Oberursel, info@katringroeger.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

5.2 Folgen des Widerrufs

Die Hebamme hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Hebamme eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.

5.3 Musterwiderrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: Hebamme Katrin Gröger, Weidengasse 6, 61440 Oberursel, oder per E-Mail an info@katringroeger.de


Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen

 

§ 6 Abrechnung und Dokumentation

  • Abrechnung und Dokumentation erfolgen elektronisch über Hebamio® – Somedio Software GmbH.

  • Teilnehmerinnen stimmen der Datenverarbeitung und Schweigepflichtentbindung zu.

 

§ 7 Bild-, Film- und Tonaufnahmen

  • Aufnahmen während Beratung, Behandlung oder Kursen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Hebamme.

 

§ 8 Nutzung von Video- und Onlineplattformen

  1. Die Hebamme arbeitet mit Anbietern zusammen, die Plattformen für Videosprechstunden und Online-Kurse bereitstellen.

  2. Mit Buchung eines Kurses oder einer Leistung erklärt sich die Leistungsempfängerinnen ausdrücklich mit der Nutzung der Plattformen und der Verarbeitung der dafür erforderlichen personenbezogenen und Gesundheitsdaten einverstanden.

  3. Die Verarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der Hebamme und der Anbieter, die angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten getroffen haben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich; bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt.

  4. Die Hebamme haftet nicht für technische Störungen oder Ausfälle der Plattformen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

 

§ 9 Haftung

  1. Die Hebamme haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Für die eigenverantwortliche Umsetzung von Beratungs- und Kursinhalten übernimmt die Hebamme keine Haftung.

  3. Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.

 

§ 10 Pflichten der Leistungsempfängerinnen

  • Gesundheitszustand und Versicherungsangaben müssen korrekt vor Leistungsbeginn mitgeteilt werden.

  • Die Versicherte erklärt, dass sie bis zum erstmaligen Leistungszeitpunkt keine entsprechenden Leistungen durch andere Hebammen in Anspruch genommen hat. Andernfalls ist die Hebamme vor Leistungserbringung zu informieren.

 

§ 11 Erreichbarkeit

  • Hebamme erreichbar nach vereinbarten Regelungen. Keine 24-Stunden-Bereitschaft.

 

§ 12 Reklamation

  • Reklamationen schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Leistungserbringung.

 

§ 13 Datenschutz

  • Zustimmung zur Datenschutzerklärung erfolgte bei Leistungsbuchung. Die Behandlungsunterlagen werden gemäß § 630f Abs. 3 BGB mindestens 10 Jahre aufbewahrt.

 

§ 14 Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.