der Hebamme Katrin Gröger (nachfolgend „Hebamme“ genannt).
Letzte Änderung: 1.11.2025
der Hebamme Katrin Gröger (nachfolgend „Hebamme“ genannt).
Letzte Änderung: 1.11.2025
Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist:
Hebamme Katrin Gröger
Weidengasse 6
61440 Oberursel
Deutschland
E-Mail: info@katringroeger.de
Website: katringroeger.de
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Leistungsempfängerin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Die Daten der Versicherten werden solange gespeichert, bis die hebammenhilfliche Betreuung abgeschlossen und
abgerechnet ist. Nach Abschluss der hebammenhilflichen Betreuung entstehen steuer- und berufsrechtliche
Aufbewahrungspflichten für die Hebamme. In beiden Fällen müssen entsprechende Nachweise mindestens 10 Jahre
aufbewahrt werden. Für die Aufbewahrungsdauer der Behandlungsunterlagen gilt § 5 Abs. 4.
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Seite der Leistungsempfängerin ein Recht auf Auskunft (Art. 15. DSDVO, Berichtigung (Art. 16. DSGVO), Löschung (Art. 17. DSGVO oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art.18. DSGVO). Darüber hinaus hat sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21. DSGVO). Widerrufsrecht, nach Art. 21 DSGVO.
Im Falle des Widerrufes ist dieser Widerruf schriftlich zu richten an:
Katrin Gröger, Weidengasse 6, 61440 Oberursel.
Im Falle eines Widerrufes werden die Daten der Leistungsempfängerin nach Ablauf der gesetzlichen Fristen und falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung der Praxis gelöscht. Die Hebamme wird meinen Widerruf an die o.g. Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.
Die Leistungsempfängerin kann sich auf dieser Website zu Kursen anmelden. Die dazu eingegebenen Daten verwendet die Hebamme nur zum Zwecke der Durchführung. Die bei der Anmeldung abgefragten Pflichtangaben müssen vollständig angegeben werden. Anderenfalls wird die Hebamme die Anmeldung ablehnen. Für wichtige Änderungen etwa beim Angebotsumfang oder bei technisch notwendigen Änderungen nutzt die Hebamme die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse, um die Leistungsempfängerin per E-Mail zu informieren. Die Verarbeitung der bei der Anmeldung eingegebenen Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung des durch die Anmeldung begründeten Vertrages und ggf. zur Anbahnung weiterer Verträge (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die bei der Anmeldung erfassten Daten werden von bis zum Ende des Kurses gespeichert. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
Die Leistungsempfängerin hat gemäß ART. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. Diese wäre: Der Hessische Datenschutzbeauftragte, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: 06 11/140 80, Telefax: 06 11/14 08-900, E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de, Website: http://www.datenschutz.hessen.de
Diese Datenschutzerklärung wurde basierend auf der vom Deutschen Hebammenverband empfohlenen Datenschutzerklärung für Hebammen erstellt.
Letzte Änderung: 1.11.2025
der Hebamme Katrin Gröger (nachfolgend „Hebamme“ genannt).
Letzte Änderung: 2.11.2025
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Beratungsleistungen und/oder sonstigen Leistungen der Hebamme Katrin Gröger, nachfolgend „Hebamme“. Soweit in den AGB die weibliche Form der Anrede verwendet wird, dient dies der sprachlichen Vereinfachung. Die AGB gelten gleichermaßen für männliche und weibliche oder juristische Personen. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung. Der Umfang des Leistung (Ort, Zeit, Dauer, Thema) ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung in der zum Zeitpunkt der Buchung/Anmeldung veröffentlichten Fassung auf der Internetseite der Hebamme (www.katringroeger.de bzw. https://groeger.hebamio.de/).
1.2 Die Hebamme ist eine einzeln arbeitende Hebamme, die nur im eigenen Namen, mit eigener Haftung, auf eigene Rechnung tätig wird. Die oben genannten Leistungen werden durch die Hebamme persönlich erbracht. Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.
1.3 Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
1.4 Gemäß § 24d S.1 i.V.m. § 24c Nr.1 SGB V hat die Leistungsempfängerin während der Schwangerschaft, bei und nach Entbindung einen Anspruch auf Hebammenhilfe einschließlich der Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge. Die gegenüber der Leistungsempfängerin nach diesen AGB zu erbringenden Leistungen erfolgen dem Grunde und dem Umfang nach Maßgabe des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V nebst seinen Anlagen in der jeweils geltenden Fassung. Innerhalb des tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungsrahmens, hat die gesetzliche Krankenversicherung die Leistungen der Hebamme zu vergüten.
1.5 Sofern hebammenhilfliche Leistungen außerhalb des jeweils gültigen Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe
gemäß § 134a Abs. 1 SGB V erbracht werden oder die gesetzliche Krankenversicherung aus Gründen, die die Leistungsempfängerin zu vertreten hat, keine Vergütungspflicht gegenüber der Hebamme trifft, hat die Leistungsempfängerin diese Leistungen privat zu vergüten oder für den entstandenen Einnahmeausfall einzutreten. Für den ersten Fall wird vor Leistungserbringung eine gesonderte Vereinbarung über private Wahlleistungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin getroffen. Im zweiten Fall ersetzt die Leistungsempfängerin den durch sie entstandenen Schaden. Eine Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der Leistungsempfängerin scheidet für beide Fälle grundsätzlich aus.
1.6 Unter den vorangestellten Gesichtspunkten, treffen die Hebamme und die Versicherte folgende Vereinbarung:
2.1 Die Leistungsempfängerin nimmt die ambulanten Leistungen der Hebamme im Zeitraum der Schwangerschaft sowie des Wochenbetts in Anspruch. Die Leistungserbringung der Hebamme kann in folgenden Betreuungssettings erfolgen:
Die Kassenleistungen der Hebamme erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde. Kassenleistungen sind:
2.3.1 Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden. Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung. Der zu zahlende Betrag berechnet sich nach der jeweiligen gültigen Hebammengebührenordnung.
2.3.2 Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen (es sei denn, diese hat vorab die Übernahme ausdrücklich erklärt) und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Zusatzleistungen sind:
Die Buchung einer Kassenleistung und Zusatzleistung kann mündlich, per E-Mail, telefonisch oder online über https://groeger.hebamio.de/termine erfolgen.
Bei der Anmeldung über die https://groeger.hebamio.de/termine gibt die Interessentin mit der Auswahl „Anmelden“ ihr Angebot zum Abschluss des Vertrags ab und erklärt, dass Sie die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Es erfolgt eine automatisierte Eingangsbestätigung an die Interessentin. Nach Prüfung der Anmeldung kommt mit Zusendung der Terminbestätigung per E-Mail durch die Hebamme der Vertrag zustande und die Leistungsempfängerin hat den Termin verbindlich gebucht.
Bei mündlicher Buchung, telefonischer Buchung, Buchung per E-Mail einer Kassenleistungen oder Zusatzleistung vereinbart die Leistungsempfängerin mit der Hebamme einen Termin und mit Zusendung der Terminbestätigung per E-Mail durch die Hebamme kommt der Vertrag zustande und die Leistungsempfängerin hat den Termin verbindlich gebucht.
Die Leistungsempfängerin stellt der Hebamme alle zur Abrechnung relevante Daten über die Internetseite der Hebamme (https://groeger.hebamio.de/anmeldung) zur Verfügung. Die Leistungsempfängerin bestätigt mit der Buchung, dass Sie die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin erfolgt vorwiegend per E-Mail. Bitte Spam-Filter freizuschalten und das Spam- Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebamme hin kontrollieren.
Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten mitzuteilen.
Mit Buchung einer Leistung der Hebamme ergibt sich kein automatischer Anspruch für weitere Leistungen. Für eine regelmäßig hebammenbetreute Schwangerschaft und das anschließende Wochenbett ist zusätzlich ein Allgemeiner Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin zu schließen.
Vereinbarte aufsuchende Termine verstehen sich seitens der Hebamme grundsätzlich mit einer Toleranzzeit von +/- 60 Minuten, weil Hebammenhilfe nicht absolut planbar ist und zeitlichen Schwankungen je nach Bedarf unterworfen sein kann.
2.6.1 Abrechnung von Kassenleistungen
Bei gesetzlich versicherten Leistungsempfängerinnen rechnet die Hebamme die Kassenleistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V ab.
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher der Leistungsempfängerin privat in Rechnung gestellt: falls keine gültige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht; falls Leistungen von mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch erstattungsfähige Kontingente überschritten werden; falls die Leistungsempfängerin der Hebamme die Bestätigung der Leistung verweigert und dadurch keine Kassenabrechnung möglich ist. In diesem Fall kommt die Leistungsempfängerinnen ihrer Pflicht unbegründet nicht nach, gilt/gelten diese Leistung (en) als schuldhaft versäumt. Die Hebamme ist für diesen Fall berechtigt, die betreffende(n) Leistung(en) von der Leistungsempfängerinnen nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 ersetzt zu verlangen.
Soweit die Leistungsempfängerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungs- oder Ersatzpflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Im Rahmen privater Vergütungspflichten der Leistungsempfängerin, erfolgt die Rechnung auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Hessen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 2,2 zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin als vereinbart. Im Rahmen privater Ersatzpflichten der Leistungsempfängerin, erfolgt die Geltendmachung nach Maßgabe gesetzlicher Schadensersatzvorgaben. In beiden Fällen wird für den Ausgleich eine Zahlungsfrist von 10 Werktagen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bei der Leistungsempfängerin vereinbart, unabhängig ob, und wann durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB) erstattet. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet. Hinweis: Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B Heilfürsorgeberechtige), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die alle Leistungen umfasst, die im Einzelfall notwendig sind. Liegt eine solche Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommen Leistungen nicht ab, ist die Leistungsempfängerin als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgeltes für die Leistung verpflichtet.
2.6.2 Abrechnung von Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen (es sei denn, diese hat vorab die Übernahme ausdrücklich erklärt) und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Die Leistung wird nach der Erbringung durch die Hebamme in Rechnung gestellt oder unmittelbar nach der Erbringung der Leistung in bar beglichen.
Die gestellte Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Die Höhe der Vergütung einer Zusatzleistung wird im Behandlungsvertrag über Zusatzleistungen geregelt.
2.7.1 Die Hebamme ist berechtigt, aus berufs- oder krankheitsbedingten Gründen bereits vereinbarte Termine kurzfristig abzusagen und/oder zu verlegen. Die Hebamme wird die Leistungsempfängerin unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. In diesem Fall vereinbart die Hebamme mit der Leistungsempfängerin einen neuen Termin. In dringenden Fällen wendet sich die Leistungsempfängerin unverzüglich an eine Kinderärztin/einen Kinderarzt, eine gynäkologische Praxis, an die nächstgelegene Klinik oder wählt den Notruf unter 112.
2.7.2 Bei Verhinderung und in Zeiten von Krankheit, Urlaub oder Fortbildung ist die Hebamme berechtigt eine hinzugezogene Kollegin zu beauftragen. Eine Vertretung ist aber nicht gewährleistet. In Vertretungsfall erfolgt die Abrechnung von der hinzugezogene Kollegin für die von ihr erbrachten Leistungen auf eigene Rechnung und Haftung. Um einen reibungslosen Betreuungswechsel zu gewährleisten, entbindet die Leistungsempfängerin die Hebamme mit diesen AGBs von der Schweigepflicht, wegen über der hinzugezogenen Kollegin und berechtigt damit die Hebamme Ihre betreuungsrelevanten Daten und Inhalte der Betreuung an die hinzugezogene Kollegin weiter zu geben. Urlaub und Abwesenheit wegen Fortbildung wird von der Hebamme im Vorfeld angekündigt.
2.7.3 Die Buchung für eine Kassen- oder Zusatzleistung erfolgt verbindlich. Bei den Terminvereinbarungen bzw. Buchungen zwischen der Hebamme und der Versicherten handelt es sich um eine sogenannte Bestellpraxis, in der mit längeren Terminvorläufen gearbeitet werden muss. Das heißt, dass die Hebamme ihre Termine zur konkreten Leistungserbringung im Voraus plant. Kurzfristig abgesagte Termine/Buchungen können daher in der Regel nicht neu vergeben werden und führen zu einem Anspruch auf Ausfallhonorar zugunsten der Hebamme. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Hebamme und die Leistungsempfängerin folgendes: Die Hebamme und die Leistungsempfängerin vereinbaren für den Leistungszeitraum verbindliche Termine. Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, den jeweils verbindlich vereinbarten Termin einzuhalten. Für den Fall, dass vereinbarte Termine seitens der Leistungsempfängerin nicht wahrgenommen werden, insbesondere weil diese am vereinbarten Leistungsort nicht anzutreffen war, ist die Leistungsempfängerin verpflichtet, der Hebamme die hierdurch entfallende Vergütung zu ersetzen (§ 615 BGB). Die Kosten werden in diesem Fall nicht von der Krankenversicherung übernommen. Nimmt die Versicherte den vereinbarten Termin nicht wahr, ohne spätestens 24 Stunden zuvor abzusagen, so werden ihr durch die Absage entgangenen Gebühren in Rechnung gestellt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Leistungsempfängerin das Versäumnis nicht zu vertreten hat. Mit Buchung eines Termins bei der Hebamme erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Vereinbarung zum Ausfallhonorar ausdrücklich einverstanden. Gleichfalls erklärt sie damit, die Regelungen zum Ausfallhonorar gelesen, verstanden und keine Nachfragen zu haben.
Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die Hebamme auf der Internetseite oder sonstigen Werbeträgern ist unverbindlich. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Internet-Buchungssystem der Hebamme. Die Interessentin versichert zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mindestens 18 Jahre alt zu sein. Bezüglich des Umfangs der angebotenen Leistungen wird auf die jeweilige Leistungsbeschreibung auf der Webseite Bezug genommen. Bei der Anmeldung über die Internetseite der Hebamme gibt die Interessentin mit der Auswahl „Anmelden“ ihr Angebot zum Abschluss des Vertrags ab und erklärt, dass Sie die Teilnahmebedingungen, die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Es erfolgt eine automatisierte Rückmeldung an die Interessentin. Nach Prüfung der Anmeldung kommt mit Zusendung der Anmeldebestätigung per E-Mail durch die Hebamme der Vertrag zustande und die Leistungsempfängerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet und verpflichtet sich, an den Kursstunden teilzunehmen.
Nach Absprache kann in begründeten Ausnahmefällen eine Anmeldung auch auf anderem Wege als über die Internetseite erfolgen. In diesem Ausnahmefall teilt die Interessentin der Hebamme mündlich oder per E-Mail ihr Interesse am namentlich bestimmten Kurs mit. Der Hebamme liegen bereits alle zur Anmeldung notwendigsten Daten der Anmeldenden vor. Des Weiteren hat die Anmeldende ausdrücklich zu erklären, dass die sie die Teilnahmebedingungen für den jeweiligen Kurs, die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Mit Zusendung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und die Leistungsempfängerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet und verpflichtet sich, an den Kursstunden teilzunehmen.
Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin erfolgt vorwiegend per E-Mail. Bitte Spam-Filter freizuschalten und das Spam- Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebamme hin kontrollieren.
Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten mitzuteilen.
Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Leistungsempfängerinnen möglich. Die Mindestzahl der Leistungsempfängerinnen wird in der Ankündigung des Kurses angegeben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, wird dies auf der Homepage der Hebamme vermerkt.
Die Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, den Kurs bis sieben Tage vor dem eigentlichen Kursbeginn abzusagen. Die Hebamme behält sich das Verlegen des Kursortes in einem zumutbaren Umkreis des ursprünglichen Kursortes vor. Die Hebamme behält sich vor einzelne Kursstunden oder ganze Kurse auf Onlinekurse umzustellen.
Die Hebamme behält sich vor einzelne Kurseinheiten oder ganze Kurse abzusagen. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmerinnen werden durch die Kursabsage nicht begründet. Kann die Hebamme Kurseinheiten oder ganze Kurse nicht zu der angegebenen Zeit anbieten, wird ggf. ein Ersatztermin angeboten.
Die Zahlung der privat zu tragenden Kursinvestition sowie des Partner:innenbeitrag beim Geburtsvorbereitungskurs ist bei Kursanmeldung auf folgendes Konto zu überweisen: Inhaberin: Katrin Gröger, Deutsche Kreditbank Berlin, IBAN: DE61 1203 0000 1034 4136 31, BIC: BYLADEM1001. Bitte im Verwendungszweck den Namen der Frau und ggf. Partner:in und den Namen und Datum des Kurses angeben, damit die Zahlung zugeordnet werden kann.
Die Kursgebühr des Geburtsvorbereitungskurses und des Rückbildungskurses wird bei gesetzlich versicherten Leistungsempfängerinnen, gemäß der aktuellen Kassen-Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V, direkt der Krankenkasse in Rechnung gestellt. Aufgrund der Gesetzeslage können versäumte Kursstunden nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden (siehe 3.5 Kosten der Stornierung der Kursanmeldung, sowie Kosten für versäumte Kurseinheiten).
Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet, den jeweiligen Leistungserhalt durch ihre Unterschrift auf der durch die Hebamme
vorgelegte Versichertenbestätigung zu bestätigen. Nur quittierte Leistungen können von der Hebamme gegenüber
der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Kommt die Leistungsempfängerin dieser Pflicht unbegründet nicht
nach, gilt / gelten diese Leistung (en) als schuldhaft versäumt. Die Hebamme ist für diesen Fall berechtigt, die
betreffende(n) Leistung(en) von der Versicherten nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 ersetzt zu verlangen.
Die Leistungsempfängerin erklärt der Hebamme gegenüber, dass sie bis zum erstmaligen Leistungszeitpunkt der Hebamme,
keine entsprechenden Leistungen durch andere Hebammen in Anspruch genommen hat. Andernfalls ist die
Hebamme unaufgefordert vor Leistungserbringung darüber zu informieren. Der Leistungsempfängerin ist bewusst, dass ein Informationsversäumnis eine Ersatzpflicht ihrerseits auslöst, sollte die gesetzliche Krankenversicherung
Vergütungsansprüche der Hebamme wegen der Überschreitung von Leistungskontingenten zurückweisen.
Die Leistungsempfängerin erklärt der Hebamme gegenüber, bei der bei der Buchung angegeben gesetzlicher Krankenversicherung versichert zu sein. Zu dieser Erklärung legt die Versicherte der Hebamme vor Leistungsbeginn ihre Versichertenkarte vor. Macht die Leistungsempfängerin unwahre Angaben, so dass die gesetzliche Krankenversicherung den Vergütungsanspruch der Hebamme wegen Nichtbestehen der Mitgliedschaft zum Leistungsbeginn zurückweist, hat die Leistungsempfängerin die ihr gegenüber erbrachten Leistungen nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 zu ersetzen.
Soweit die Leistungsempfängerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungs- oder Ersatzpflicht trifft, wird die Hebamme
ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Im Rahmen privater Vergütungspflichten der Versicherten, erfolgt die Rechnung auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Hessen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 2,2 zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin als vereinbart. Im Rahmen privater Ersatzpflichten der Versicherten, erfolgt die Geltendmachung nach Maßgabe gesetzlicher Schadensersatzvorgaben. In beiden Fällen wird für den Ausgleich eine Zahlungsfrist von 10 Werktagen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bei der Leistungsempfängerin vereinbart, unabhängig ob, und wann durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB) erstattet. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Auf eine Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung besteht kein Anspruch. Nur sofern zu Kursbeginn noch freie Kursplätze vorhanden sind, ist ggf. eine Teilnahme auch ohne Anmeldung möglich, wobei die Entscheidung darüber bei der Hebamme liegt.
Bei Stornierung/Widerruf der Kursanmeldung wird in jedem Fall eine Aufwandsentschädigung von 15,00 Euro fällig.
Bei Stornierung/Widerruf der Kursanmeldung bis 6 Wochen vor Beginn des Kurses wird der Kursbeitrag der Teilnehmerin vollständig erstattet.
Bei Stornierung/Widerruf der Kursanmeldung bis 4 Wochen vor Kursbeginn erhält die Teilnehmerin (sofern der Kursplatz nicht neu belegt werden kann) eine privat zu begleichende Rechnung über 50% der Kursgebühr und 50% der Partner:innengebühr.
Bei späterer Stornierung/Widerruf erhält die Teilnehmerin eine privat zu begleichende Rechnung über die vollständige Kursgebühr und die vollständige Partner:innengebühr, auch wenn der Kurs von der Teilnehmerin nicht wahrgenommen wird.
Versäumt die Leistungsempfängerin schuldhaft einzelne Kursstunden, leistet sie gegenüber der Hebamme Ersatz in Höhe des Betrages, die die Hebamme gegenüber der Krankenkasse abgerechnet hätte, wenn die Leistungsempfängerin ihre vertragliche Pflicht zur Kursteilnahme erfüllt hätte.
Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der ggf. schon bezahlten privat zu tragende Kursgebühr für versäumte Stunden.
Die einzelnen Kursstunden finden in modularen Einheiten statt und bauen aufeinander auf, so dass innerhalb eines laufenden Kurses grundsätzlich keine weiteren Teilnehmerinnen mehr aufgenommen oder ersetzt werden können.
Die Forderung der Ausfallgebühr richtet sich an die Person, die die Anmeldung für sich oder weitere Dritte Personen durchgeführt hat. Rechnungsempfänger über die Kosten der Stornierung ist die Person, die als Schwangere zum Kurs angemeldet ist. Es werden nur Stornierungen berücksichtigt, deren Eingang von der Hebamme schriftlich bestätigt wurde.
Diese AGB gelten für die gesamte Dauer des Kurses als vereinbart unter Ausschluss der ordentlichen Kündigungsmöglichkeit.
4.1 Widerrufsrecht: Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Die Hebamme weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme (Katrin Gröger, Weidengasse 6, 61440 Oberursel, info@katringroeger.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
4.2 Folgen des Widerrufs:
Die Hebamme hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Hebamme eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebamme einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
4.3 Musterwiderrufsformular
: Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Hebamme Katrin Gröger, Weidengasse 6, 61440 Oberursel oder per E-Mail an info@katringroeger.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen.
Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt elektronisch über die externe zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen Hebamio® – Somedio Software GmbH. Die Leistungsempfängerin ist mit der Übermittlung ihrer abrechnungsrelevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten) an die zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen und der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Zwischenspeicherung auf einem externen Server, einverstanden. Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die Abrechnung und den Forderungseinzug von Hebammenleistungen erforderlich ist. Die Leistungsempfängerin ist damit einverstanden, dass zur Abrechnung mit ihrer Krankenkasse Hebamio® – Somedio Software GmbH beauftragt wird, sowie dass zur Abrechnung notwendigen Angaben der Hebamme weitergeleitet werden (nach § 301a SGB V).
Die Dokumentation erfolgt elektronisch über die Hebamio® – Somedio Software GmbH. Die Leistungsempfängerin ist mit der Übermittlung ihrer zu Dokumentationszwecken notwendigen Daten und Befunde (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten, medizinische Befunde) an Hebamio® – Somedio Software GmbH, der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Speicherung auf einem externen Server der Hebamio® – Somedio Software GmbH einverstanden. Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die Dokumentation erforderlich ist.
Medizinische Unterlagen : Die Hebamme erhebt, speichert, ändert bzw. löscht und übermittel im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Kostenträger) Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten. Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfängerin vor der Öffentlichkeit geschützt wird. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes.
Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung stellen die Hebammen der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.
Jegliche Anfertigung von Bild,- Film- und Tonaufnahmen während Behandlung, Beratung, Begleitung und Kursen unterliegen dem ausdrücklichen Einverständnis der Hebamme. Auch automatische Sprachassistenten wie Siri, Alexa oder Google Assistant sollten deaktiviert werden. Verstöße sind rechtlich unzulässig und können Konsequenzen nach sich ziehen.
8.1 Die An- und Abreise der Leistungsempfängerin zum vereinbarten Ort der Leistung erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.
8.2 Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen oder sonstige abgelegte Gegenstände. Die Leistungsempfängerin wird selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen. Sie legt bspw. Brillen, Mobiltelefon und Schmuck vor der Beratung/Behandlung an einen sicheren Ort ab.
8.3 Die Teilnahme an der Beratung/Behandlung/Kurs erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebamme wird der Leistungsempfängerin fachkundige Hilfe leisten und sie beraten. Bei Anwendung des Erlernten (z.B. Abhalten eines Neugeborenen) handelt die Leistungsempfängerin eigenverantwortlich. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Ausführung und den Erfolg des Erlernten, insbesondere nicht für Folgen einer möglicherweise nicht sachgemäßen Anwendung.
8.4 Die Hebamme haftet nur für Schäden wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für Schäden der Leistungsempfängerin aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.
8.5 Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett, sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/ diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis, die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet in einem für den Kurs/Termin geeigneten körperlichen Zustand zu erscheinen. Der Hebamme sind vor Kurs-/Terminbeginn jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sowie alle schwangerschaftsspezifischen Umstände mitzuteilen, die sich auf den bevorstehenden Kurs/Termin auswirken können.
Die Erreichbarkeit der Hebamme ist unter https://groeger.hebamio.de (Vertretungsregelung – Regelungen zur Erreichbarkeit) beschrieben, was die Leistungsempfängerin zur Kenntnis genommen hat.
Die Hebamme übernimmt keine 24 Stunden Bereitschaft. Bei Nichterreichbarkeit haftet die Hebamme nicht. In akuten Situation suchen Sie bitte ein Krankenhaus auf, wenden sie sich an Ihren betreuenden Arzt oder wählen Sie den Notruf 112!
Reklamationen bezüglich einer von einer Leistungsempfängerin empfundenen Schlechtleistung der Hebamme sind ihr schriftlich binnen zwei Wochen nach Kursende/Terminende vorzutragen.
Die Datenschutzerklärung der Hebamme unter https://groeger.hebamio.de/ wurde zur Kenntnis genommen und ihr wird zugestimmt.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Selbiges gilt im Falle einer Lücke.
Stand: 2.11.2025
der Hebamme Katrin Gröger (nachfolgend „Hebamme“ genannt).
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Die Hebamme weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme (Katrin Gröger, Weidengasse 6, 61440 Oberursel, info@katringroeger.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Die Hebamme hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Hebamme eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: Hebamme Katrin Gröger, Weidengasse 6, 61440 Oberursel, oder per E-Mail an info@katringroeger.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen